Ich bin ein Gast auf Erden...
Ob der Tod eines Menschen erwartet oder unerwartet eintritt: im Trauerfall ist alles anders.
Nehmen Sie sich Zeit für Ihren ganz persönlichen Abschied von dem verstorbenen Menschen.
Was ist als Erstes zu tun?
Benachrichtigen Sie ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl. Der Bestatter wird mit Ihnen alle Fragen rund um die Bestattung klären:
- Behördliches
- Art der Bestattung: Erdbestattung, Urnenbeisetzung oder Seebestattung
- Auswahl des Sarges
- Auswahl einer Grabstätte
- Formulieren einer Zeitungsanzeige
- Weiterer Ablauf
Sofern Sie es nicht bereits getan haben, wird der Bestatter eine Pastorin / einen Pastoren informieren.
Was geschieht dann?
Einsargen / Inlegen
Sofern zeitlich machbar noch am Todestag - sonst am Tag danach - erfolgt das Einsargen, d.h. der bzw. die Verstorbene wird in der Leichenhalle im Kirchturm aufgebahrt (wenn möglich im offenen Sarg).
Während der Bestatter und die Aufbahrung vornimmt, versammeln sich die Angehörigen des Verstorbenen (auch Freunde und Nachbarn) zu einer Andacht im Gemeindehaus
Trauergespräch
Trauergottesdienst
Der Trauergottesdienst findet üblicherweise am fünften Tag nach dem Todeseintritt statt, nicht aber sonntags oder feiertags. Im Sommerhalbjahr beginnt er um 14.30 Uhr, im Winterhalbjahr um 14.00 Uhr. Abweichungen sind möglich.
Für die Teetafel im Anschluss an den Trauergottesdienst steht das Gemeindehaus zu Verfügung,
Stand: September 2019