Kirchenrat und Gemeindevertretung

Der Kirchenrat verantwortet die Geschicke der Gemeinde. Ihm gehören als "geborenes Mitglied" der Pfarrstelleninhaber / die Pfarrstelleninhaberin sowie vier gewählte Gemeindeglieder an. Die Pfarrstelle Uttum ist seit dem 01.10.2019 nicht besetzt (vakant). Infolgedessen wurde im Jahre 2021 ein weiteres (fünftes) Gemeindeglied in den Kirchenrat berufen.

Der Kirchenrat führt die laufenden Geschäfte.

Unterstützt wird der Kirchenrat von der Gemeindevertretung. Ihr gehören zehn weitere gewählte Gemeindeglieder an.

Mehrmals im Jahr finden gemeinsame Sitzungen der beiden Gemeindeorgane statt (Vereinigte Gemeindeorgane, "VGO"). Sie beraten und beschließen den Haushalt der Kirchengemeinde, Reparaturmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden und vieles mehr.

Wahlen für Kirchenrat und Gemeindevertretung finden in der Evangelisch-refirmierten Kirche alle drei Jahre statt. Jeweils die Hälfte der Mitglieder aus Kirchenrat und Gemeindevertretung sind neu zu wählen. Die jüngsten Wahlen wurden im April 2021 durchgeführt.