Was sind "Kasualien"?
Kasualien nennt man bestimmte, meistens biografische bedingte Ereignisse, aus deren Anlass ein Gottesdienst gefeiert wird. Dazu zählen die kirchliche Trauung sowie die kirchliche Bestattung.
Ebenso werden die Taufe und die Konfirmation zu den Kasualien gezählt, mit dem Unterschied, dass diese beiden Anlässe zuallermeist im Gottesdienst der versammelten Gemeinde gefeiert werden.
Schließlich kann auch die Wiederaufnahme eines Getauften / einer Getauften gottesdienstlich begangen werden.
Die Kasualien werden auch mit dem Wort "Amtshandlungen" bezeichnet. Das rührt daher, dass einige von ihnen einen kirchlichen Rechtsakt darstellen.
Was ist ein "Dimissoriale"?
In der Regel gehört ein Gmeindeglied dort zur Gemeinde, wo es wohnt, wird also auch dort getauft, getraut usw.
Aber mitunter gibt es den Wunsch, diese Amtshandlung in einer anderen Kirchengemeinde duchführen zu lassen - wei man ursprünglich aus dieser Gemeinde stammt, weil ein Großteil der Familie dort wohnt usw. Für diesen Fall benötigen Sie ein Dimissoriale der Wohnsitzkirchengemeinde. Es beinhaltet die Zustimmung zur Vornahme des "Kasus" in der auswärtigen Gemeinde. Nach Vollzug der Amtshandlung wird dann wiederum Ihre Wohnsitzkirchengemeinde benachrichtigt und die Amtshandlung auch dort im Kirchenbuch eingetragen.
Das Dimissoriale erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Pfarramt / Pfarrbüro. In der Regel genügt ein Anruf oder auch eine Email
Und der Patenschein?
Der Patenschein wird benötigt, wenn Sie Pate eines Kindes werden möchten, das einer anderen als Ihrer eigenen Wohnsitzkirchengmeinde angehört. Der Patenschein bestätigt Ihre Zugehörigkeit zur Kirche, die die Voraussetzung für die Übernahme des Patenamtes ist.
Den Patenschein erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Pfarramt / Pfarrbüro. In der Regel genügt ein Anruf oderr auch eine Email.